Auswirkungen auf die Stadt Luzern
In der Stadt Luzern wurde im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Bau- und Zonenordnungen der Stadtteile Littau und Luzern das Thema der PV-Pflicht ebenfalls diskutiert. In der zuständigen Baukommission war die PV-Pflicht für Neu- und Umbauten unbestritten, da das enorme Potential bei bestehenden Bauten genutzt werden muss, um die ambitionierten Klimaziele der Stadt Luzern erreichen zu können. Das kantonale Gesetz enthält nun für Neubauten verschärfte Vorschriften und sieht insbesondere auch für bestehende Bauten eine PV-Pflicht vor. Aufgrund dessen verlangen die unterzeichnenden Vertreter von fünf Fraktionen des Grossen Stadtrates mit einem Postulat vom Stadtrat, dass dieser prüft, ob im Sinne einer Harmonisierung der Bauvorschriften, auf eigene Vorschriften betreffend PV-Pflicht im neuen Bau- und Zonenreglement der Stadt Luzern verzichtet werden kann, ohne die Ziele der Klima- und Energiestrategie zu gefährden.