Vernehmlassung betr. Erhöhung der Mindestvorgaben für Schuldienstpensen und Änderung Verordnung über die Schuldienste (SRL Nr. 408)

Die Vernehmlassung betrifft die Erhöhung der Pensenmindestvorgaben für zwei Schuldienste: Beim Schulpsychologischen Dienst soll eine Vollzeitstelle künftig nur noch für 1'120 statt bisher 1'600 Lernende zuständig sein. In der Schulsozialarbeit sollen pro Vollzeitstelle 20 Prozent weniger Lernende betreut werden müssen. Beide Anpassungen sollen ab 1. Januar 2027 gelten. Grundlage dafür ist ein Postulat, das der Kantonsrat im Mai 2024 erheblich erklärt hatte und das die Überprüfung der Pensenschlüssel beauftragte. Die daraufhin im Herbst 2025 durchgeführte Untersuchung der Dienststelle Volksschulbildung bestätigte den Anpassungsbedarf.

Die FDP.Die Liberalen Luzern lehnt die vorgeschlagenen pauschalen Erhöhungen der Mindestpensen bei den schulpsychologischen Diensten (SPD) und der Schulsozialarbeit (SSA) in der vorliegenden Vernehmlassung ab. Zwar anerkennt die FDP, dass die Anforderungen an die Unterstützungsangebote in den Schulen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Die vorgeschlagenen Lösungen greifen aus Sicht der FDP jedoch zu kurz.

Die FDP fordert klar eine bedarfsorientierte Ausgestaltung der Unterstützungsangebote statt zusätzlicher Vorgaben nach dem Giesskannenprinzip. Die FDP verweist dabei auf den Bildungsbericht Kanton Luzern 2024, der grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden aufzeigt. Herausforderungen wie vermehrt herausforderndes Verhalten, ein hoher Anteil fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler oder komplexe Mehrfachbelastungen sind regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Diese Unterschiede werden in der Vorlage zu wenig berücksichtigt.

Die FDP kritisiert deshalb insbesondere die vorgesehenen generellen Erhöhungen der Mindestpensen um 30 Prozent beim schulpsychologischen Dienst sowie um 20 Prozent bei der Schulsozialarbeit. Eine pauschale Ausweitung der Pensen führt nicht automatisch zu einer besseren Bildungsqualität oder zu einer Entlastung der Schulen. Vielmehr braucht es gezielte Lösungen dort, wo der Unterstützungsbedarf tatsächlich besonders hoch sind.

Gleichzeitig unterstützt die FDP die vorgesehene Überprüfung der Massnahmen nach drei Jahren. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen im Bildungsbereich ist eine regelmässige Evaluation zwingend notwendig, um die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Auch bei den logopädischen Diensten und den Psychomotorik-Therapiestellen fordert die FDP eine differenzierte Betrachtung. Obwohl die Fallzahlen derzeit als stabil eingeschätzt werden, können insbesondere der bestehende Fachkräftemangel die tatsächliche Situation verzerren. Deshalb sind auch in diesen Bereichen bedarfsorientierte Weiterentwicklungen der Mindestvorgaben zu prüfen.

Für die FDP.Die Liberalen Luzern ist wichtig, die Bildungsqualität im gesamten Kanton zu stärken. Dies ist nur möglich, wenn regionale Unterschiede ernst genommen werden und Unterstützungsangebote gezielt dort ausgebaut werden, wo die Herausforderungen am grössten sind. Nur mit flexiblen und bedarfsgerechten Lösungen lassen sich die Schulen wirksam entlasten und faire Bildungschancen für alle Lernenden sicherstellen.