Der Kanton Luzern verfügt heute über eine solide finanzielle Ausgangslage. Für die FDP.Die Liberalen Luzern ist deshalb entscheidend, diesen Handlungsspielraum langfristig zu sichern und die gute Finanzlage nicht für ein dauerhaft höheres Ausgabenwachstum zu nutzen. Das neue Finanzleitbild muss dafür klare und verbindliche Leitplanken setzen.
Die FDP Luzern unterstützt wesentliche die Stossrichtungen des Finanzleitbilds, sieht bei der Ausgaben- und Personalentwicklung jedoch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Die vorgesehene Kopplung des Aufwandwachstums an das Ertragswachstum greift zu kurz. Wenn die Einnahmen stark steigen, dürfen die Ausgaben nicht automatisch wachsen. Die FDP fordert deshalb eine vom Ertragswachstum unabhängige Obergrenze für das Ausgabenwachstum. Die Entwicklung des Personalbestands muss ausdrücklich berücksichtigt und an eine klare Zielgrösse gebunden werden.
Die Digitalisierung muss zu mehr Effizienz führen
Digitalisierung, künstliche Intelligenz und der Umzug der kantonalen Verwaltung an den Seetalplatz bieten die Chance, Abläufe effizienter zu gestalten. Diese Effizienzgewinne müssen sich auch beim Personalbedarf zeigen. Bei neuen Stellen soll deshalb zuerst geprüft werden, ob diese innerhalb des bestehenden Stellebestands aufgeteilt werden können. Gleichzeitig soll der Kanton bei der Personalrekrutierung darauf achten, Gemeinden und private Unternehmen nicht unnötig zu konkurrenzieren.
Eigenverantwortung der Gemeinden stärken
Die FDP unterstützt den Grundsatz eigenständiger und handlungsfähiger Gemeinden. Bei einer nächsten Aufgaben- und Finanzreform sollen Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden noch konsequenter aufgeteilt werden. Zuständigkeit, Entscheidungskompetenz und Finanzierung sollen möglichst auf derselben Staatsebene liegen. So werden Fehlanreize reduziert und die Eigenverantwortung der Gemeinden gestärkt.
SNB-Gelder nicht für laufende Ausgaben verwenden
Ausserordentliche und stark schwankende Einnahmen dürfen nicht zur Finanzierung dauerhaft höherer Ausgaben führen. Die FDP begrüsst deshalb, dass Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank nicht für wiederkehrende Ausgaben eingesetzt werden sollen. Als mögliche Umsetzung soll der Vorschlag geprüft werden, SNB-Ausschüttungen den Luzerner Steuerzahlenden direkt über die Steuerrechnung zurückzugeben.
Mittelstand entlasten und steuerlich attraktiv bleiben
Die FDP unterstützt die für die Steuergesetzrevision 2029 vorgesehenen Schwerpunkte bei der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie die Stärkung Luzerns als Stiftungsstandort. Bei der Einkommenssteuer bevorzugt sie eine Erhöhung des Versicherungsabzugs. Auch der Steuerabzug für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen soll erhalten bleiben.
Bei der Vermögenssteuer sieht die FDP ebenfalls Handlungsbedarf. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob Luzern zwingend die schweizweite Spitzenposition anstreben muss oder eine Position unter den sieben steuergünstigsten Kantonen ein angemessenes Ziel darstellt. Zudem unterstützt die FDP Anpassungen bei der Erbschaftssteuer und bei der Handänderungssteuer. Bei der Grundstückgewinnsteuer besteht hingegen kein Handlungsbedarf.
Für die FDP ist wichtig, dass die Gemeinden bei der Steuergesetzrevision 2029 einbezogen werden und die Reform für sämtliche Luzerner Gemeinden finanziell verkraftbar bleibt. Zudem soll geprüft werden, ob Gemeinden künftig wieder eigene Steuerrabatte gewähren können.
Die gute Finanzlage darf kein Freipass für höhere Staatsausgaben sein. Luzern soll seine Leistungen priorisieren, Effizienzpotenziale nutzen, die Gemeinden stärken und seine steuerliche Attraktivität langfristig sichern.