Vernehmlassung Publikationsgesetz

Ab 1. Januar 2028 sollen das Luzerner Kantonsblatt sowie die Gesetzessammlung des Kantons Luzern vollumfänglich digital erscheinen. Die Totalrevision des Publikationsgesetzes legt dafür die bislang fehlenden rechtlichen Grundlagen. Die Totalrevision des Publikationsgesetzes geht auf den Beschluss des Regierungsrates vom 15. April 2025 zurück. Darin ist festgehalten, dass das Luzerner Kantonsblatt als allgemeines Publikationsorgan für die amtlichen Veröffentlichungen im Kanton ab 1. Januar 2028 in elektronischer Form auf der Plattform «Amtsblattportal» des Seco erscheinen soll. Dieses ersetzt die gedruckte Ausgabe des Kantonsblattes, die Ende 2027 eingestellt wird.

Die FDP.Die Liberalen Luzern unterstützt die Totalrevision des kantonalen Publikationsgesetzes. Dass das Kantonsblatt und die Gesetzessammlungen künftig ausschliesslich elektronisch veröffentlicht werden, ist zeitgemäss, vereinfacht die Abläufe und entspricht der Digitalstrategie des Kantons Luzern.

Für die FDP ist jedoch zentral, dass die Digitalisierung nicht zulasten der Rechtssicherheit oder des Zugangs zu amtlichen Informationen geht. Die elektronischen Publikationsorgane müssen benutzerfreundlich, barrierefrei und dauerhaft verfügbar sein. Zudem braucht es eine leistungsfähige Suchfunktion und einen konsequenten Schutz der veröffentlichten Personendaten. Personen ohne eigenen Internetzugang sollen die amtlichen Publikationen weiterhin kostenlos in der Staatskanzlei, im Staatsarchiv und in der Zentral- und Hochschulbibliothek einsehen können.

Beim digitalen Kantonsblatt übernimmt die Vorlage den bisherigen wöchentlichen Erscheinungsrhythmus. Die FDP regt an zu prüfen, ob im digitalen Zeitalter eine häufigere oder laufende Publikation effizienter wäre. Voraussetzung bleiben klar definierte und rechtssichere Publikationszeitpunkte.

Amtliche Veröffentlichungen im Kantonsblatt dürfen aus Sicht der FDP weiterhin kostenpflichtig sein. Wer eine Veröffentlichung veranlasst, soll grundsätzlich auch für deren Kosten aufkommen. Die Gebühren müssen jedoch transparent ausgewiesen, höchstens kostendeckend und aufgrund der tieferen Kosten der digitalen Publikation deutlich reduziert werden. Die Digitalisierung soll nicht nur die Abläufe vereinfachen, sondern sich auch finanziell bemerkbar machen.

Ebenfalls unterstützt die FDP, dass Gemeinden freiwillig eine kostenlose Einsichtnahme vor Ort anbieten und deren Form selbst bestimmen können. Auch der kostenpflichtige Bezug einzelner Ausdrucke soll weiterhin möglich bleiben.

Insgesamt schafft die Totalrevision zeitgemässe rechtliche Grundlagen und reduziert unnötigen administrativen Aufwand. Die FDP begrüsst diesen Schritt hin zu einer modernen, effizienten und bürgerfreundlichen Publikation amtlicher Informationen.

Weitere Infos zur Vernehmlassung finden Sie unter folgendem Link: vernehmlassung detail kanton | lu.ch