Vernehmlassung Umsetzung Velonetzpläne, Zuständigkeiten und Finanzierung

Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, die öffentliche Auflage zur Ergänzung des kantonalen Richtplans 2026 (Richtplankarte und Kapitel 32 Fuss- und Veloverkehr) sowie die Vernehmlassung der Gesamtrevisionen von Weggesetz (WegG; SRL Nr. 758a) und Wegverordnung (WegV; SRL Nr. 758b) durchzuführen.

Die FDP.Die Liberalen Luzern begrüsst die Stossrichtung der kantonalen Vorlage zur Umsetzung der Velonetzpläne sowie der Revision von Weggesetz und Wegverordnung. Ein sicheres und gut ausgebautes Velowegnetz stärkt die Wahlfreiheit der Verkehrsteilnehmenden, erhöht die Verkehrssicherheit und trägt zur Attraktivität des Kantons Luzern als Wohn- und Wirtschaftsstandort bei.

Die FDP unterstützt die vorgeschlagene Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden grundsätzlich. Zuständigkeiten sollen klar geregelt und die Umsetzung möglichst einfach und effizient ausgestaltet werden. Zusätzliche Bürokratie und unnötiger Verwaltungsaufwand sind zu vermeiden.

Kritisch beurteilt die FDP hingegen die offenen Fragen bei der Finanzierung. Die Partei bevorzugt die Finanzierungsvariante 2, da sie klare Verantwortlichkeiten schafft und die Gemeindeautonomie wahrt. Gleichzeitig fordert die FDP, dass die Umsetzung der kantonalen Velonetzplanung nicht zu einer einseitigen Kostenverschiebung auf die Gemeinden führt. Die erstmalige Erstellung des kantonalen Velohauptnetzes erfolgt aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben und liegt primär in der Verantwortung des Kantons.

Besonders bei neuen Veloverbindungen ausserhalb bestehender Strasseninfrastrukturen entstehen erhebliche Kosten für Planung, Landbeschaffung und Bau. Diese dürfen nicht allein den Standortgemeinden übertragen werden. Zudem fordert die FDP Transparenz über die Auswirkungen auf Kulturland sowie die daraus resultierenden Entschädigungs- und Folgekosten.

Für die FDP ist zentral, dass der Ausbau des Velonetzt verhältnismässig und finanziell tragbar ist. Die verfügbaren Mittel sind gezielt dort einzusetzen, wo ein nachweisbarer Nutzen für Verkehrssicherheit und Mobilität entsteht. Bestehende Infrastrukturen und Synergien mit geplanten Strassenbauprojekten sollen konsequent genutzt werden, um Kosten zu begrenzen und die Akzeptanz der Massnahmen zu erhöhen.