Vernehmlassung zur Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes (BPG)

Die demografische Entwicklung und die damit verbundene Zunahme von älteren, pflegebedürftigen Menschen lassen den Bedarf an Leistungen der Langzeitpflege in quantitativer und qualitativer Hinsicht wachsen. Erforderlich sind eine ausreichende Anzahl an Plätzen der Grundversorgung aber auch der spezialisierten Langzeitpflege für Menschen mit somatischen Mehrfach- und Begleiterkrankungen sowie mit psychischen Erkrankungen. Ausserdem gilt es die Qualität der ambulanten Krankenpflege sicherzustellen. Mit dem vorliegenden Vernehmlassungsentwurf sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der spezialisierten Langzeitpflege, zur Regulierung der Angehörigenpflege sowie zur Stärkung der Planung und Steuerung im Sinne der integrierten Gesundheitsversorgung geschaffen werden.

Die FDP.Die Liberalen Luzern begrüsst die geplante Teilrevision des Betreuungs- und Pflegegesetzes mehrheitlich. Die Vorlage schafft klarere Zuständigkeiten, stärkt die Versorgungssicherheit und fördert eine besser koordinierte und integrierte Gesundheitsversorgung. Insbesondere die Weiterentwicklung der heutigen Planungsregionen zu Planungs- und Versorgungsregionen ist aus Sicht der FDP ein wichtiger und richtiger Schritt.

Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der spezialisierten Langzeitpflege. Heute fehlen im Kanton Luzern teilweise geeignete Plätze für Menschen mit komplexem Pflege- und Betreuungsbedarf. Dies kann dazu führen, dass Patientinnen und Patienten länger als notwendig in Akutspitälern oder psychiatrischen Einrichtungen bleiben. Die FDP unterstützt deshalb eine kantonsweite Planung und Steuerung dieser spezialisierten Angebote.

Kritisch beurteilt die FDP jedoch die vorgesehene Finanzierung. Der Kanton soll künftig Angebot, Kapazitäten, Qualitätsstandards und Versorgungsziele massgeblich steuern, während die zusätzlichen finanziellen Lasten weitgehend von den Gemeinden getragen werden sollen. Für die FDP ist klar: Wer steuert und Vorgaben macht, muss auch finanzielle Verantwortung übernehmen. Der Kanton muss sich deshalb substanziell an den Kosten der spezialisierten Langzeitpflege beteiligen. Zudem müssen Kostenentwicklung und Auswirkungen auf die Gemeinden transparent ausgewiesen und regelmässig überprüft werden.

Unterstützung findet die FDP auch für die stärkere Regulierung der Angehörigenpflege. Maximal anrechenbare Vollkosten können Fehlanreize und übermässige Gewinnabschöpfungen zulasten der öffentlichen Hand verhindern. Gleichzeitig muss transparent sein, wie der vorgesehene Ansatz von 58 Franken pro Stunde zustande kommt. Entscheidend ist, dass die eigentliche Arbeit der pflegenden Angehörigen angemessen entschädigt wird und Kostengrenzen nicht auf ihrem Rücken umgesetzt werden.

Die geplanten Planungs- und Versorgungsregionen sollen aus Sicht der FDP auf bestehenden regionalen Strukturen aufbauen. Vorhandene Netzwerke und Fachwissen sind zu nutzen, Doppelspurigkeiten und zusätzliche Verwaltungsstrukturen möglichst zu vermeiden. Gleichzeitig sollen neben Pflegeheimen und Spitex auch weitere Akteure wie Hausärzte, Apotheken, Physiotherapie sowie gemeinnützige Organisationen in die regionale Planung einbezogen werden.

Bei der Angehörigenpflege möchte die FDP zudem schneller vorwärtsmachen: Aufgrund des ausgewiesenen Handlungsbedarfs sollen die entsprechenden Bestimmungen – soweit rechtlich und organisatorisch möglich – bereits per 1. Juli 2027 in Kraft treten.

Eine gute und langfristig gesicherte Pflegeversorgung braucht klare Zuständigkeiten, regionale Zusammenarbeit und verbindliche Qualitätsstandards. Gleichzeitig müssen Verantwortung und Finanzierung zusammengehören. Neue Strukturen dürfen nicht zu mehr Bürokratie führen, und zusätzliche Kosten müssen transparent, nachvollziehbar und fair zwischen Kanton und Gemeinden verteilt werden.