Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - Anpassung des EL-Kostenteilers

Am 19. März 2024 überwies der Kantonsrat eine Bemerkung zum Planungsbericht über die Wirkungen und die Zielerreichung der Aufgaben- und Finanzreform 18 (Wirkungsbericht AFR18) vom 19. März 2024 (B 14), wonach der Regierungsrat gemeinsam mit den Gemeinden einen Entwicklungsbericht erstellen solle. Darin haben sich Kanton und Gemeinden geeinigt, den Kostenteiler betreffend die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung anzupassen. Dafür ist eine Anpassung von § 12 des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (SRL Nr. 881) notwendig.

 

 

Die FDP Die Liberalen Luzern unterstützt die vorgeschlagene Neuregelung der Finanzierung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Mit einem kantonalen Kostenanteil von 17 Prozent an den IV-Ergänzungsleistungen sollen die Luzerner Gemeinden um jährlich rund 13,9 Millionen Franken entlastet werden.

Für die FDP ist die vorgeschlagene Lösung ein sinnvoller Schritt hin zu einer ausgewogenen Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die Beschränkung auf die IV-Ergänzungsleistungen ist aufgrund der bestehenden Aufgabenteilung nachvollziehbar. Gleichzeitig stellt der prozentuale Kostenteiler sicher, dass sich der Kanton auch künftig entsprechend der Kostenentwicklung an der Finanzierung beteiligt.

Entscheidend sind für die FDP klare Zuständigkeiten, eine faire Verteilung der finanziellen Lasten und eine langfristig tragbare Lösung, welche die Interessen des Kantons und der Gemeinden gleichermassen berücksichtigt.