Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG)

Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, zwei Entwürfe zu Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 3. Juli 1972 (SRL Nr. 40) in die Vernehmlas sung zu geben. Mit der Änderung verbunden sind auch Anpassungen weiterer Gesetze (Einführungsge setz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, Organisationsgesetz, Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, Justizgesetz, Gesetz über den Justizvollzug, Steuergesetz, Enteig nungsgesetz, Gesetz über den Feuerschutz; Personalgesetz).

Die FDP.Die Liberalen Luzern unterstützt die geplante Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG). Die Einführung elektronischer Verfahren ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen, effizienten und bewohnerfreundlichen Verwaltung. Digitale Abläufe sollen Verfahren beschleunigen, den administrativen Aufwand reduzieren und den Zugang zur Justiz vereinfachen. 
Für die FDP ist entscheidend, dass die Digitalisierung konsequent und praxistauglich umgesetzt wird. Die elektronische Plattform justitia.swiss soll durchgängig genutzt und sinnvoll mit dem kantonalen Onlineschalter my.lu verknüpft werden. Während die elektronische Kommunikation für Rechtsanwälte und Behörden verbindlich werden soll, muss Privatpersonen der Zugang auf dem Papierweg weiterhin offenstehen.

Besonderes Augenmerk legt die FDP auf den Datenschutz, die Informationssicherheit und die Verlässlichkeit der digitalen Systeme. Für Verfahrensbeteilige dürfen technische Störungen keine rechtlichen Nachteile zur Folge haben. Zudem müssen die Kosten für Kanton und Gemeinden transparent ausgewiesen und die elektronische Akteneinsicht einfach und sicher gestaltet werden.

Die FDP fordert ausserdem, dass die neuen Systeme zukunftsfähig bleiben und künftig auch den sinnvollen Einsatz künstlicher Intelligenz ermöglichen. Dabei gilt der Grundsatz: Künstliche Intelligenz unterstützt, der Mensch entscheidet.

Die FDP Luzern stimmt der Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich zu, erwartet jedoch gezielte Präzisierungen. Ziel muss eine Verwaltungsrechtspflege sein, die digitaler, effizienter und zugleich zuverlässig funktioniert.