Postulat über befristeten Gebührenerlass für Laien-Kulturvereine

Kantonsrat Georg Dubach (Triengen) beauftragt die Regierung, einen befristeten Erlass der Nützungsgebühren für die Benutzung von kantonseigenen Probe- und Auftrittslokalen, welche den Vereinen im Bereich der Kultur zur Verfügung gestellt werden, zu prüfen. Die Regierung soll die Luzerner Gemeinden in geeigneter Weise anhalten, befristet auch die gemeindeeigenen Auftritts- und Probelokale den Ortsvereinen, dort wo das noch nicht erfolgt ist, unentgeltlich zu überlassen.