Vernehmlassungen

Mit der Überweisung der Motion M 22 über die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahler beauftragte der Kantonsrat dem Regierungsrat, ihm eine entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SRL Nr. 865) zu unterbreiten. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf sieht die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler vor.

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Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes sowie den Entwurf einer Änderung des Gastgewerbegesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Vorlage enthält zwei Liberalisierungsvorhaben in den Bereichen Gastgewerbe und Gewerbepolizei, welche auf entsprechende parlamentarische Vorstösse zurückgehen.

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Im Jahr 2003 wurde das Personalrecht im Kanton Luzern totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen. Seither wurde das Personalrecht kontinuierlich angepasst. In der aktuellen Vorlage geht es um eine Weiterentwicklung des Personalrechts in ausgewählten Bereichen und nicht um eine Totalrevision. Lehrpersonenspezifischen Regelungen und die Besoldung wurden nicht in die Analyse miteinbezogen betreffend letztere erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Revision. Es geht bei derjetzigen Revision einerseits darum, das Personalrecht nachzuführen und die aktuelle Praxis abzubilden, andererseits sollen zeitgemässe Änderungen beispielsweise in den Bereichen Begründung des Anstellungsverhältnisses, Delegation von Kompetenzen und Rechtsschutz vorgenommen werden. 

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Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Rechtsgrundlage zu objekt.lu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Portal objekt.lu ist ein kantonales E-Government-Projekt. Das Projekt verfolgt das Ziel, den Datenaustausch unter den beteiligten Fachbereichen zu regeln und zu vereinfachen sowie die wichtigsten Informationen über objektbezogene Daten zentral an einem Ort verfügbar zu machen. Dazu werden das neue Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWG) und die neue Verordnung zum Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWV) geschaffen.

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Aktuelle Entwicklungen wie zum Beispiel die fortschreitende Digitalisierung, die Änderung von übergeordneten Rechtsnormen, aber auch politische Vorgaben des Kantonsrats bedingen regelmässig Anpassungen von kantonalen Gesetzen und Verordnungen. Zahlreiche Themen im Zuständigkeitsbereich des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) sind mittlerweile umsetzungsreif und sollen deshalb mit einem Verordnungspaket behandelt werden. Bereits jetzt ist klar, dass weitere Verordnungspakete – auch zur Umsetzung verschiedener politischer Aufträge – folgen werden mit Themen, die aktuell noch nicht zur Umsetzung bereit sind und zu denen noch vertiefte Abklärungen getroffen werden müssen.

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